Zum Hauptinhalt springen
Sie haben das Produkt erfolgreich für die Anfrage vorgemerkt.
Sie haben das Produkt erfolgreich von Ihrer Anfrage-Liste entfernt.

Beschreibung

Universell einsetzbare Schauglas-Leuchte zum Aufsetzen auf Schauglas-Armaturen. Hervorragend geeignet sowohl für die Kombination von Sicht- und Lichtglas (1-Flansch-Version) als auch für deren separate Anordnung (2-Flansch-Version). Eine integrierte Befestigungsklammer ermöglicht den Anbau an den Lumiglas Scheibenwischer SW I.

Blendfreie Ausleuchtung; passend für runde Schauglas-Armaturen ähnlich DIN 28120 / DIN 28121 sowie für Schraub-Schauglas-Armaturen ähnlich DIN 11851.

Staubdicht und strahlwassergeschützt,

IP 65 nach EN 60 529/ DIN VDE 0470 Teil 1

Maximal zulässige Umgebungstemperatur an der Leitungseinführung 50°C

Betriebsspannung: 24 V

Leistung: 2,5 W

Preisanzeige für Kunden nach Anmeldung
Kundenservice anrufen: +43 7712-3163
Variantenfilter
6 Varianten gefunden.
Artikelnummer Befestigung Taster/Schalter
LS#3541.303.00 KLAMMER OHNE TASTER
Weitere Informationen nach Anmeldung
LS#3541.304.00 KLAPPSCHARNIER OHNE TASTER
Weitere Informationen nach Anmeldung
LS#3541.305.00 AUSSENBÖRDEL OHNE TASTER
Weitere Informationen nach Anmeldung
LS#3541.307.00 KLAPPSCHARNIER TASTER
Weitere Informationen nach Anmeldung
LS#3541.308.00 AUSSENBÖRDEL TASTER
Weitere Informationen nach Anmeldung
LS#3541.313.00 AUSSENBÖRDEL SCHALTER
Weitere Informationen nach Anmeldung
Kein Produkt gefunden

Montage

Bei der runden Schauglas-Armatur und beim Durchfluss-Schauglas wird die Leuchte mit dem Klappscharnier auf dem Gegenflansch befestigt, bei der Schraub-Schauglas-Armatur auf der Nutmutter. Unabhängig vom Behälterinnendruck/Vakuum. Auf keinen Fall darf eine Schauglas-Leuchte den Gegenflansch oder die komplette Schauglas-Flanschfassung ersetzen bzw. unmittelbar zur Abdeckung einer Behälteröffnung verwendet werden.

Einsatzgebiete

Einsatz in der Chemie, Pharmazie, Biogas- und Lebensmittel-industrie: Zur Ausleuchtung des Inneren von Kesseln, Tanks, Rührwerken, Silos und sonstigen in der Regel geschlossenen Behältern und Reaktoren sowie auch Durchfluss-Schaugläsern in nicht explosionsgefährdeten Betriebsstätten.